Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: sugu

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 15.05.23 07:54

In Antwort auf: Juergen
Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen.

Wie soll ich denn bitte beweisen, welcher Schaden mir entstanden ist?
Auch das Deutschland-Ticket ist ein Ticket und genauso wie eine Monatskarte oder andere Abo-Verbundkarte ist damit kein spezieller Zug verbunden. Analog zur Mobilitätsgarantie, die manche Verbünde (hier der VRS) analog zu den Fahrgastrechten bieten, ist das Deutschlandticket davon noch ausgenommen. Bei den Fahrgastrechten sind die Länder gefragt, die die Genehmigungsbehörde für die Tarife sind und die im Bundesgesetz bis zum 30.09. provisorisch erteilte Genehmigung genauer ausgestalten müssen.