Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: hopi

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 13.05.23 16:41

In Antwort auf: Juergen
Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen.

Wie soll ich denn bitte beweisen, welcher Schaden mir entstanden ist?
lassen wir mal die Frage nach einem tatsächlich eingetretenen materiellen Schaden aussen vor. Die Mobilitätsgarantie in NRW gibt auch einem Abonnenten (sei es Deutschlandticket oder eines der anderen Abos unserer Verkehrsverbünde) oder den Nutzern von Tagestickets durchaus Rechte wenn sich ein Verkehrsmittel mehr als eine definierte Zeitspanne gegenüber dem Fahrplan verspätet oder gar völlig ausfällt. Hierzu habe ich in der Vergangenheit wiederholt entsprechende positive Erfahrungen gemacht. Ich benötigte lediglich eine Bestätigung, dass die entsprechende Verspätung bzw. Ausfall tatsächlich eingetreten ist. Dann musste ein Formular ausgefüllt, abgeschickt und auf die Erstattung der beispielsweise angefallenen Taxikosten gewartet werden. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen weise ich noch darauf hin, dass die Taxikosten nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag erstattet werden. Wenn man keine Bestätigung hat reicht gelegentlich auch eine einefache Tatsachenbeschreibung aus. Im Regelfall sollte bei Eisenbahnverspätungen bzw. Ausfällen das über die betriebsinternen Protokollierungen des Betriebsablaufes nachprüfbar sein. Solche Fälle habe ich schon erlebt aber gelegentlich tun sich die Schadensbearbeiter bei der Bahn etwas schwer und erklären dann einfach, dass sich der Beschwerdeführer höchstwahrscheinlich irrt. Auch das habe ich schon erlebt. Aber mit etwas "penetranten" Wiederholen meiner Forderung hat es dann zu einer Erstattung unter dem Titel "Kulanz" geführt. Bei diesem letzten Fall handelte es sich um ein Länderticket NRW für 5 Personen. Ich kann aus den mir bisher bekannten Information nicht ableiten, dass derartige Regelungen bei Nutzung des Deutschlandtickets entfallen. Dazu müsste es eine eindeutige Rechtsgrundlage geben,