Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Uli

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 13.05.23 10:24

Zitat
Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen

So ganz verstehe ich den Einwand nicht. Ich vermute, du übersiehst, dass es im Fernverkehr und im Nahverkehr unterschiedliche Rechte gibt.

Im Fernverkehr sind dies u.a. die Aufhebung der Zugbindung, die teilw. Rückerstattung des Fahrpreises, die (teilw.) Übernahme der Kosten für alternative Beförderungen und für ungewollte Übernachtungen. Für die beiden erstgenannten braucht man (nur) das Ticket als Nachweis. Für letztere braucht man (auch) die Quittung für die zusätzlich angefallenen Kosten.

Im Nahverkehr gibt es weitestgehend "nur" die (teilw.) Übernahme der Kosten für alternative Beförderungen und hier genügt - u.a. aufgrund der anderen Tarifstrukturen und Ticketarten - die Quittung für die zusätzlich angefallenen Kosten.

Bei Ticketsplitting hat man je nach Ticket nur die jeweiligen Rechte für Nahverkehr oder Fernverkehr. Das Risiko bei Ticketsplitting ist, dass man nur die Rechte für die Fahrt = das Ticket geltend machend kann, bei der/dem die Störung stattgefunden hat und nicht für die Fahrten/Tickets, die danach kommen.

Gruß
Uli