von: Wulfram
Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches - 06.07.19 13:26
Das heisst dann eben auch dass eine Fahrradtasche oder ein Rucksack kein verschlossenes Behältnis ist und man eben der Willkür des Polizisten ausgeliefert ist ob man nun ein berechtigtes Bedürfnis hat oder nicht...
Und wenn man mit dem Fahrrad eine Stadt besichtigt ist das eigentlich auch kein Transport zum Ort des berechtigten Bedürfnisses mehr.
Und wenn man mit dem Fahrrad eine Stadt besichtigt ist das eigentlich auch kein Transport zum Ort des berechtigten Bedürfnisses mehr.