von: Rennrädle
Re: Helmpflicht in Italien? - 08.03.08 16:49
In Antwort auf: Karayman
.....Laut Art. 171 des "Codice della Strada" besteht Helmpflicht nur für Fahrer und Beifahrer auf Kleinkrafträdern und Krafträdern.
....
Und da muß man wohl aufpassen, daß es ein Helm mit Kinnbühel (=Integralhelm?) ist. Hier aus dem Ort ist einem Harley Davidson Fahrer seine Kiste konfisziert worden, weil er den nicht auf hatte, sondern eben solch einen Kinnfreien. Die Maschine hat er bis heute nicht wieder bekommen, soweit ich weiß. Echt der Hammer, diese Justiz.
Rennrädle