Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: Tom72

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 01.04.20 13:54

Übersetzt steht da etwa:

Fahrradfahren ist erlaubt als Fortbewegungsmittel, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen. Andererseits ist es jedoch untersagt im Rahmen der Freizeitgestaltung und der individuellen/einzelnen körperlichen Betätigung. Mit Ausnahme von Spaziergängen mit Kindern; dabei ist es geduldet, dass die Kinder Rad oder Roller fahren, wenn der begleitende Erwachsene zu Fuß geht.