von: derSammy
Re: Sperre Arlberg für Radfahrer (2017) - 23.05.17 12:24
Dies ist durch §45 StVO abgedeckt und letztlich durch die von den KfZ ausgehende Gefahr begründbar. Von Radfahrer dürfte in den seltensten Fällen eine Gefahr ausgehen, aus der sich eine (Voll-)Sperrung für Radfahrer ableiten lässt.