In Antwort auf: falk
Hm, Zeltverbote, weil sonst alles voller Campingbusse steht? Da muss irgendjemand was falsch verstanden haben. Schließt das Jedermannrecht nicht die Benutzung von Kraftfahrzeugen aus?


Ja, natürlich gilt das Allemansrätten überhaupt nicht für Motorfahrzeuge - mit Wohnmobil im Wald parken war nie erlaubt (ebensowenig wie mit dem Quad durch die Berge zu heizen). Es ist also höchstens eine Durchsetzung des Allemansrätten. Und auch im Fall der Kanu-Lagerplätze: Oberste Regel des Allemansrätten ist "nicht zerstören" - wenn da aber Müll abgeladen wird, Bäume verheizt werden und kein Gras mehr wächst weil jede Nacht ein neues Zelt da steht, dann kann man das niemals mit Allemansrätten rechtfertigen. Den zweiten Teil, die Pflichten, vergisst der Bullerby-geblendete Tourist sowieso gern.

Man braucht es also gar nicht abzuschaffen - und das würde auch kaum ein Schwede akzeptieren. Es gibt zur Zeit Diskussionen, ob es erlaubt ist, für eine präparierte Langlaufloipe Gebühren zu verlangen (nach schwedischem Grundverständnis nämlich erstmal nicht!).
Worüber geredet wird ist gelegentlich ein Einschränkung für Touristen, aber vor allem für thailändische Beerenpflücker, die ab dem Spätsommer in Scharen für einen Hungerlohn den schwedischen Wald durchkämmen.
Nur ist es eben kein Touristengesetz (auch wenn Schwedenwerbung das gern nutzt) sondern ein Recht der Bevölkerung zur freien Nutzung des Landes. Denn grösstenteils sind es doch Schweden, die von diesem Recht Gebrauch machen. Es geht ja nicht in erster Linie um wildes Zelten, sondern um Baden, Beeren und Pilze sammeln, Lagerfeuer machen und einfach sich fast überall frei in der Natur bewegen zu dürfen, ohne irgendwelche Grundbesitzer fragen zu müssen.
Und wenn dann lokal Massentourismus auftritt sieht man: bei zu viel Mensch/Fläche funktioniert es leider doch nicht.

http://www.naturvardsverket.se/en/In-English/Menu/Enjoying-nature/The-right-of-public-access/

Grüsse aus dem nordschwedischen Frühling
Benjamin