M.E. hätte das Urteil bei einer Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgerichts keinen Bestand.
Ich war auch mal der Meinung, der Auslandseinsatz der Bundeswehr hätte angesichts des klaren Verfassungsverbotes keinen Bestand.
Und vollkommen überzeugt war ich davon, dass die Auflösung des Bundestages durch Schröder so ohne jeden Zweifel rechtswidrig war.
Dieser Meinung bin ich im übrigen noch immer. Allerdings hat das BVG in beiden Fällen anders entschieden.
Ich halte auch dieses hier verlinkte Urteil -so wie Du- für vollkommen absurd und unerträglich. Daher steht zu befürchten, dass es mehr oder weniger geringfügig geändert Bestand haben wird.....
