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#1130589 - 19.05.15 17:07 Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? [Re: DasMoritz]
DasMoritz
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 8
Hallo zusammen,

ich habe heute das neue Angebot bekommen, wobei mich wundert, wie wenig "konkret" drin steht.

Viel ist es eigentlich nicht, ich fange mal an. Die Bedinungen sind zitiert, nachfolgend steht mein Kommentar.

Bitte keine fremden Texte zitieren, siehe Fremde Texte und Bilder werden entfernt (Forum)

Das ist für mich in Ordnung, mein Fahrrad unterliegt nicht der Versicherungspflicht.

Passt für mich auch. Ein Rahmenschloss habe ich nicht. Was mich wundert ist, dass z.B. das "zu sichern" nicht näher definiert ist. Bedeutet "zu sichern" hier "anschließen" oder "abschließen"? Was nicht definiert ist kann im Zweifelsfalle ja auch nicht gegen mich verwendet werden.

Für mich soweit auch in Ordnung. Meine Kaufbelege scanne ich bei preisintensiveren Sachen ein, lege diese auf einem Netzlaufwerk ab und sichere diese nochmal in die Cloud, in meinen Email-Account usw. Rahmennummer und Kaufbelege kann ich also vorweisen.

Unverzüglich habe ich mal gelernt als "ohne schuldhaftes Zögern", dass sollte prinzipiell möglich sein. Das Erbringen eines Nachweises finde ich da schon schwieriger? Wie soll das exakt erfolgen? Hat da jemand eine Idee?

Hier wird es natürlich knackig. Nr 2 ist für mich nachvollziehbar (nicht abgeschlossen führt zur Nichtleistung), der Rest des Satzes jedoch nicht, da ich den Abschnitt "B" § 26 Nr. 1b) und Nr. 3 VHB 2014 nicht kenne. Da besteht also noch ein Fragezeichen.

Die Versicherungssumme beträgt in diesem Beispiel 53.000 EUR, davon 4% sind 2100 EUR.

Fazit:
In Summe finde ich die Bedingungen (bis auf den Punkt den ich nicht beurteilen kann, 4.) verständlich. Was mich wirklich wundert ist, dass relativ wenig definiert ist. Das "zu sichern" ist nicht näher definiert, der Hersteller des Schlosses ist nicht definiert und auch der Wert des Schlosses bleibt offen. In anderen Bedingungen habe ich gelesen, dass es sich um ein Schloss der Marke "Kryptonite", "ABUS" oder "Trelock" handeln muss und es bei einem Versicherungswert über 1.000 EUR mind. 50,00 EUR gekostet haben muss.

Was mich weiterhin wundert ist, dass überhaupt keine Angaben über die mit dem Rad versicherten Teile gegeben werden (Sattel, Sattelstange, Lenker, Beleuchtung usw.). Sprich: Auf meiner Rechnung stehen 1599,00 EUR für das Rad, dazu kommen aber 85 EUR für das Schloss, 45 EUR für Griffe, 60 EUR für einen Low-Rider usw. Das sind an sich ja fest mit dem Rad verbundene Teile, dennoch fehlen die Angaben ob diese Werte bei einem Schadensfall mit ersetzt werden oder nur das Rad für 1599,00 EUR.

Ist hier einer Experte? Ich weiß, dass dies kein Versicherungsforum ist aber ich möchte mich einfach mal etwas schlau machen, ohne gleich einen Berater auf meinem Schoß zu haben.

Vielen Dank,
Moritz

Geändert von aighes (19.05.15 17:14)
Änderungsgrund: fremden Text entfernt
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#1130593 - 19.05.15 17:27 Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? [Re: DasMoritz]
aighes
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 7.334
In Antwort auf: DasMoritz
Was mich wundert ist, dass z.B. das "zu sichern" nicht näher definiert ist.

Dafür gibt es den Makler und das Beratungsprotokoll.

In Antwort auf: DasMoritz
Unverzüglich habe ich mal gelernt als "ohne schuldhaftes Zögern", dass sollte prinzipiell möglich sein. Das Erbringen eines Nachweises finde ich da schon schwieriger? Wie soll das exakt erfolgen? Hat da jemand eine Idee?


Das ist recht simpel: Du bekommst bei der Polizei eine Kopie deiner Anzeige. Das will die Versicherung haben. Auch hier gilt der Satz von oben.

In Antwort auf: DasMoritz
Hier wird es natürlich knackig. Nr 2 ist für mich nachvollziehbar (nicht abgeschlossen führt zur Nichtleistung), der Rest des Satzes jedoch nicht, da ich den Abschnitt "B" § 26 Nr. 1b) und Nr. 3 VHB 2014 nicht kenne. Da besteht also noch ein Fragezeichen.


Logisch ist ohne ausreichende Sicherung und Belege über das Rad gibts keine Kohle. Den Rest siehe erster Punkt. zwinker Wahrscheinlich ist dort geregelt unter welchen Bedingungen man dir die Versicherung kündigen kann.

In Antwort auf: DasMoritz
In anderen Bedingungen habe ich gelesen, dass es sich um ein Schloss der Marke "Kryptonite", "ABUS" oder "Trelock" handeln muss und es bei einem Versicherungswert über 1.000 EUR mind. 50,00 EUR gekostet haben muss.


So unterscheiden sich halt die Bedingungen


In Antwort auf: DasMoritz
Was mich weiterhin wundert ist, dass überhaupt keine Angaben über die mit dem Rad versicherten Teile gegeben werden (Sattel, Sattelstange, Lenker, Beleuchtung usw.).
Typischerweise alles, was fest mit dem Rad verbunden ist. Lenkertasche oder sonstiges Gepäck in der Regel nicht mehr. Aber auch hier siehe Punkt 1.

In dem mehrfach angesprochenen Protokoll lässt du dir die Antworten des Maklers auf deine Fragen schriftlich geben. Danach weißt du mehr und die Versicherung ist daran gebunden oder die Versicherung vom Makler, je nach dem.

Was du bei der Versicherungssumme berücksichtigen solltest ist noch die Frage ob das pro Rad ist oder pro Diebstahl. Ist interessant, wenn man mehrere Räder hat, die gemeinsam entwendet werden können.
Viele Grüße,
Henning
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#1130704 - 20.05.15 11:06 Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? [Re: DasMoritz]
Behördenrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.275
In Antwort auf: DasMoritz

..... der Rest des Satzes jedoch nicht, da ich den Abschnitt "B" § 26 Nr. 1b) und Nr. 3 VHB 2014 nicht kenne. Da besteht also noch ein Fragezeichen.
Die Frage (und einige weitere) lässt sich doch relativ zügig beantworten, wenn Du bei Deiner Versicherung im Internet unter "Downloads" - "Hausrat- und Glaszusatzversicherung" die pdf-Datei "Versicherungsbedingungen Hausrat" öffnest zwinker ....
....und je nach dem, ob Du den Economic-, Classic-, Comfort-, Exclusiv- oder Exellent-Tarif wählst, stehen aaO unter den "Besonderen Bedingungen" z. B. für "Hausrat Classic" die jeweiligen Voraussetzungen u. a. zum Fahrraddiebstahl. Dort finden sich dann auch nähere Erläuterungen zum Begriff "zu sichern".
Versichert ist immer das Fahrrad im Zustand bei Eintreten des Versicherungsfalls. Wenn man denn nicht für jeden Firlefanz die Belege aufheben will, sollte man wenigstens immer aktuelle, den Zustand des Rades eindeutig abbildende Fotos machen.
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