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#1063446 - 23.08.14 18:22
Radtouren genehmigungspflichtig?
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Habe gerade das im Tourforum gefunden: Regelung in Schleswig-Holstein Dann darf man sich da in Zukunft nicht mehr über das Forum zu gemeinsamen Radtouren verabreden.
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#1063450 - 23.08.14 18:35
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Jeder fährt einzeln und nicht in einer Gruppe (optisch ) und zufällig macht man zur selben Zeit am selben Ort Pause
natürlich jeder mit einem anderen Rad und andere Klamotten
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Geändert von Oldmarty (23.08.14 18:35) |
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#1063451 - 23.08.14 18:35
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Was ham denn die geraucht? Ich bin bin dafür, Autofahrten grundsätzlich genehmigungspflichtig zu machen, von KFZ gehen ja erwiesenermaßen die größten Gefahren im Straßenverkehr aus.
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#1063454 - 23.08.14 18:39
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: c-punk-t]
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Was ham denn die geraucht? Ich bin bin dafür, Autofahrten grundsätzlich genehmigungspflichtig zu machen, von KFZ gehen ja erwiesenermaßen die größten Gefahren im Straßenverkehr aus. Gruß aus Thüringen Uwe
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reise VOR dem sterben, sonst reisen deine Erben
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#1063455 - 23.08.14 18:44
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: uwe EF]
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was wird mit dem Lübecker Treffen ????? müssen wir da jetzt schon die Gebürengelder einsammeln ????? Gruß aus Thüringen Uwe
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reise VOR dem sterben, sonst reisen deine Erben
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#1063458 - 23.08.14 18:51
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Schwachsinnige Regelungswut.
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#1063465 - 23.08.14 19:29
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: c-punk-t]
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Was ham denn die geraucht? Ich bin bin dafür, Autofahrten grundsätzlich genehmigungspflichtig zu machen, von KFZ gehen ja erwiesenermaßen die größten Gefahren im Straßenverkehr aus. Ja sind wir Schleswig-Holsteiner jetzt die Römer, die spinnen? Haben die da Langeweile in Kiel? "kopfschüttel"
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#1063491 - 23.08.14 20:44
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Schon wieder erster April? Noch Sommerloch? Was ist überhaupt ne Tour? Sehe das ähnlich, da treffen eben 20 Verkehrsteilnehmer zufällig aufeinander. Haben halt zufällig das gleiche Fahrzeug, na und? Wer sowas genehmigt haben will, hat einen ander Waffel!
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Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten. | |
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#1063502 - 23.08.14 21:44
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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Auf der Autobahn wäre das ein Stau.
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Der normale Tropfen macht das schon und fließt mit den anderen in den Wasserkopf der Nation. | |
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#1063504 - 23.08.14 21:47
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: tirb68]
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20 Autos ein Stau? Und wenn schon. Warum sollten die Zustände auf einer Autobahn Maßstab für eine Fahrradgruppenfahrt sein?
Also die Regelung ab 100 Teilnehmern finde ich tatsächlich vernünftig. Aber ab 20 oder womöglich für jede Familie? das hat doch keine Bodenhaftung mehr. Das sind esoterische Ergüsse ausgegangen von schwebenden Schreibtischen.
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...in diesem Sinne. Andreas |
Geändert von iassu (23.08.14 21:48) |
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#1063505 - 23.08.14 21:51
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: iassu]
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Ich finde eigentlich, dass die einen an der Waffel haben.
Sind Stau´s eigetnlich genehmigungspflichtig? Sie erfüllen schließlich alle genannten Kriterien.
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Der normale Tropfen macht das schon und fließt mit den anderen in den Wasserkopf der Nation. | |
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#1063508 - 23.08.14 22:01
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: tirb68]
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Jede Landmaschinen ist doch auch genehmigungspflichtig. Für jede Fahrt einzeln und mit 3 Durchschlägen.!
Job, der jetzt doch irgendwie nen vogelzeigsmilie vermisst
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#1063510 - 23.08.14 22:04
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: tirb68]
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Hier mal der von Andreas R gebrachte link: Urteil.
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#1063585 - 24.08.14 09:52
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: tirb68]
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Ich finde eigentlich, dass die einen an der Waffel haben.
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#1063588 - 24.08.14 10:08
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: iassu]
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Hier mal der von Andreas R gebrachte link: Urteil. Wobei das kein abschließendes Urteil war bzw. ist und dabei blieb es dann, da das - bin zu faul jetzt erst alles nochmal genau zu lesen, hab es vor längerer Zeit aber gelesen - ?Landratsamt? dann auf einen weiteren Versuch verzichtete, die Veranstaltung dennoch nicht zu genehmigen. Sie hätten die Verhandlung aller Wahrscheinlichkeit nach verloren. Aber das gilt nun nur für die "Freiburger Brevets" und die rechtliche Lage bezog sich auf Baden-Württemberg. Im Artikel zu der haarsträubenden Auskunft in Schleswig-Holstein, geht es um eine rechtliche Situation, die so nur für dort gilt, da ein Gesetz mit verschiedenen ?Verordnungen? in der Anwendung so verbogen worden ist, dass eine derart weitreichende Interpretation=Anwendungsmöglicheit entstehen konnte. Mein Verdacht: Es aber gegen viele Pragraphen des sog. Grundgesetzes verstoßen und daher vor keinem Gericht Bestand haben. Es ging ursprünglich um ausserordentliche Risiken und mögliche Behinderungen, die von auf öffentlichem Grund stattfindenden Radsportveranstaltungen ausgehen können. Das nun in der Weise zu verbiegen, dass ein Staatssekretär feststellt, im Grunde würde es also für jede Radtour mehrerer Personen gelten, ist ein gutes Zeichen. Für was, sollte aber jeder für sich selber versuchen heraus zu finden.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#1063589 - 24.08.14 10:09
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Passt zum Eindruck den wir bei einem 10 tägigen Urlaub in Dahme bekommen haben. Großspurig mit familienfreundlich und radlerfreundlich werben, aber nichts davon stimmt. Ich kann nur jedem abraten an der Schleswig-Holsteinischen-Ostseeküste Urlaub zu machen.
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#1063595 - 24.08.14 10:23
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Streng genommen sind unsere Forumsausfahrten ja keine geführten Touren mit fester Anmeldung und Tourenleiter. Da treffen sich einfach Gleichgesinnte zum Radfahren.
Unabhängig davon haben diese Leute aber auch noch nicht verstanden daß wir nicht den "Verkehr beeinträchtigen", sondern der Verkehr sind.
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Geändert von DebrisFlow (24.08.14 10:23) |
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#1063610 - 24.08.14 11:41
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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das gilt doch nur für geführte Radtouren
Im Zeitalter von Navis macht man doch keine geführten Radtouren mehr.....hahahaha
Die haben wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun.
Gruß Anne
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#1063624 - 24.08.14 13:33
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: DebrisFlow]
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Unabhängig davon haben diese Leute aber auch noch nicht verstanden daß wir nicht den "Verkehr beeinträchtigen", sondern der Verkehr sind. Genau das halte ich ebenfalls für des Pudels Kern. Bei Sportveranstaltungen, die im öffentlichen Strassenraum stattfinden, können die Anmelde- und Genehmigungsvorschriften ja durchaus sinnvoll sein. Vorausgesetzt, die sportliche Nutzung der Strasse unterscheidet sich nennenswert von der üblichen Nutzung (ist ja beim Motorsport letzlich nicht anders). Die Vorschriften auf ganz alltägliche Ausflugsfahrten auszudehnen, beinhaltet aber eine Denke nach dem Motto "Das Fahrrad ist kein Verkehrsmittel, sondern ein Sportgerät". Man stelle sich vor, drei befreundete Familien wollen gemeinsam mit je eigenem Auto an die Nordsee fahren (kein ganz unübliches Szenario). Und den Aufschrei des ADAC, wenn eine Verwaltungsbehörde dafür eine Anmeldung und Genehmigung fordern würde... Grüße, Bernd
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#1063632 - 24.08.14 14:19
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: sauercity]
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Stimme zu.
Ich habe mir den verlinkten Zeitungsartikel und weitere von dort verlinkte Artikel durchgelesen. Was ich interessant fand, sind die dort von den Behörden ausgesprochenen Drohungen. Zum einen werden Bußgelder angedroht, was mir noch relativ logisch erscheint. Zum anderen wird damit gedroht, daß es für den Veranstalter haftungsrechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn ein Teilnehmer einer nicht angemeldeten Tour einen Unfall hat. Das verstehe ich nicht.
Edit: Bzw. ich verstehe es schon. Es suggeriert halt, daß üblicherweise eine Radtour besondere behördliche Maßnahmen erfordert. Also, daß in Schleswig-Holstein bei Radtouren z.B. Straßen weiträumig für den sonstigen Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
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Geändert von nachtregen (24.08.14 14:30) Änderungsgrund: Ergänzung |
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#1063633 - 24.08.14 14:19
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: DebrisFlow]
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Unabhängig davon haben diese Leute aber auch noch nicht verstanden daß wir nicht den "Verkehr beeinträchtigen", sondern der Verkehr sind.
Da sollte man einhaken: Gruppen- Radtouren sind Verkehr und keine Verkehrsbeeinträchtigungen. Unfälle und Staus könnte man dagegen als Verkehrsbeeinträchtigungen zählen. Mit einer solchen Begründung müsste man also sämtliche Auto- und Lastwagenfahrten bewilligungspflichtig machen, die verursachen ja schliesslich weit mehr Staus und Unfälle.
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Geändert von mstuedel (24.08.14 14:20) |
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#1063639 - 24.08.14 14:51
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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jetzt sollte jeder Radfahrer innerhalb der kommenden 2 Wochen einen Antrag auf eine Familioenradtour mit z.B: 6 Personen stellen und es denen dort in alle erdenklichen Rathäuser senden. Am besten mit dem Originalwortlaut des Herrn Nägele.
Paßt aber zu der Tendenz im Lande (auch bei uns) die Radfahrer von der Straße wegdrängen zu wollen. Renata
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Off-topic
#1063644 - 24.08.14 15:15
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Nur weiß ich nicht, ob das a) der richtige Ansprechpartner ist (ist es nicht das Verkehrsministerium?) und ob b) "gehässig" zielführend ist. "Gehässig" ist doch erstmal nicht nötig, wenn man die Argumente auf seiner Seite hat. Viele sachliche E-Mails höhlen meiner Meinung nach effektiver, weil man sich "moralisch" eher mit dem Inhalt beschäftigen als bei gehässigen. Viele Grüße, Holger
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#1063645 - 24.08.14 15:16
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rennrädle]
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jetzt sollte jeder Radfahrer innerhalb der kommenden 2 Wochen einen Antrag auf eine Familioenradtour mit z.B: 6 Personen stellen und es denen dort in alle erdenklichen Rathäuser senden. Am besten mit dem Originalwortlaut des Herrn Nägele. Und wer bezahlt für die die für die Bearbeitung aufgerufenen Gebühren?
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#1063648 - 24.08.14 15:27
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Unterwegs in Deutschland
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Habe gerade das im Tourforum gefunden: Regelung in Schleswig-Holstein Dann darf man sich da in Zukunft nicht mehr über das Forum zu gemeinsamen Radtouren verabreden. Mal schauen wie lange es dauert bis es in Bayern auch so ist.
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I'm not a tourist, I'm a voyager. | |
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#1063649 - 24.08.14 15:31
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: DebrisFlow]
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....daß wir nicht den "Verkehr beeinträchtigen", sondern der Verkehr sind. Ja. Sehr zielführend ist daher die Formulierung des Gerichts in dem verlinkten Urteil. Sie sprechen davon, daß solche Gruppen die Straßen im Allgemeinen nicht mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen. Das scheint mir des Pudels Kern zu sein.
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#1063654 - 24.08.14 15:44
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JaH]
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jetzt sollte jeder Radfahrer innerhalb der kommenden 2 Wochen einen Antrag auf eine Familioenradtour mit z.B: 6 Personen stellen und es denen dort in alle erdenklichen Rathäuser senden. Am besten mit dem Originalwortlaut des Herrn Nägele. Und wer bezahlt für die die für die Bearbeitung aufgerufenen Gebühren? Antwort: der Antragsteller! Das stand zumindest in einem Zeitungsartikel, den ich zu der gleichen Diskussion in Fratzbuch gesehen habe. Rolf
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#1063655 - 24.08.14 15:46
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: iassu]
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Hallo,
nach der Auslegung von SH würde ein Trecker mit Anhänger "den Verkehr" noch viel mehr behindern, denn er ist schlechter zu überholen als eine kleine Gruppe Radfahrer.
Grüße Andreas
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#1063656 - 24.08.14 15:46
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rennrädle]
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Moderator
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jetzt sollte jeder Radfahrer innerhalb der kommenden 2 Wochen einen Antrag auf eine Familioenradtour mit z.B: 6 Personen stellen und es denen dort in alle erdenklichen Rathäuser senden. Renata, Du sprichst mir aus der Seele. Gleichzeitig würde ich um schriftliche Stellungnahme bitten, falls es doch nur 5 oder gar 7 Teilnehmer werden. Prost Mahlzeit
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#1063663 - 24.08.14 15:59
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JaH]
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Beiträge: 7.837
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Verbesserungsvorschlag: alle fragen an, ob überhaupt eine Erlaubnis erforderlich ist Renata
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#1063669 - 24.08.14 16:23
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rennrädle]
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Moderator
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Beiträge: 14.273
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Vielleicht können die Bürgermeister der Niedersachsen auch Eilanträge von zuhause erledigen Ich würde die Anfragen per Fax stellen
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#1063670 - 24.08.14 16:25
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Holger]
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Nur weiß ich nicht, ob das a) der richtige Ansprechpartner ist (ist es nicht das Verkehrsministerium?) und ob b) "gehässig" zielführend ist. "Gehässig" ist doch erstmal nicht nötig, wenn man die Argumente auf seiner Seite hat.
Viele sachliche E-Mails höhlen meiner Meinung nach effektiver, weil man sich "moralisch" eher mit dem Inhalt beschäftigen als bei gehässigen.
Viele Grüße, Holger
Die Leute, die sich um den Tourismus kümmern, haben im Gegensatz zum Verkehrsministerium ein gewisses natürliches Interesse an Radfahrern, zumindest bewerben sie entsprechende Angebote Daher erhoffe ich mir von der Seite ein gewisses Feedback fürs Verkehrsministerium, das sie nicht so einfach ignorieren können, wie Mails von Radlern. Mit gehässig meine ich, daß ich mir nicht verkneifen konnte zu sagen, daß in SH offenbar auch kleinere Gruppen von Radlern nicht erwünscht wären und ich mir das auch für Familienurlaube merken würde und ansonsten hoffe, daß der offensichtliche Personalüberbestand im Verkehrsministerium dem Rotstift zum Opfer fallen möge ... Mails mit rein sachlicher Argumentationen haben natürlich auch ihren Sinn. Viele Grüße, Jens
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#1063671 - 24.08.14 16:26
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Juergen]
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Vielleicht können die Bürgermeister der Niedersachsen auch Eilanträge von zuhause erledigen Ich würde die Anfragen per Fax stellen ähmmm.. den Nordstaat haben wir noch nicht. Wenn du Faxen machen willst, dann bei den Holsteinern und Schleswigs
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#1063690 - 24.08.14 19:12
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Blinderelch]
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Mal schauen wie lange es dauert bis es in Bayern auch so ist. Ach, da habe ich weniger Bedenken. Ein bisserl schlechte Presse (die SZ ist dann doch etwas größer als die SHZ) und der Adler vom Horst bayerische Löwe dreht sich aber sowas von schnell in den Wind... Grüße Alexander
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#1063693 - 24.08.14 19:21
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: anneradschi]
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das gilt doch nur für geführte Radtouren
Im Zeitalter von Navis macht man doch keine geführten Radtouren mehr.....hahahaha
Im Gegenteil!!! Dazu kam mir schon gestern der lästerliche Gedanke: mit einem gedruckten, erst recht einem elektronischen (also auf den momentanen Standort 'live' reagierenden) Tourenführer am Lenker... ist das dann auch eine geführte Tour??? Könnte man ja mal bei den zuständigen Stellen anfragen...
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Off-topic
#1063696 - 24.08.14 19:39
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rad-Lexl]
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Moderator
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Mal schauen wie lange es dauert bis es in Bayern auch so ist. Ach, da habe ich weniger Bedenken. Ein bisserl schlechte Presse (die SZ ist dann doch etwas größer als die SHZ) und der Adler vom Horst bayerische Löwe dreht sich aber sowas von schnell in den Wind... Grüße Alexander Aha, der hört auf die SZ? Aber jetzt nicht regelmäßig
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#1063714 - 25.08.14 04:48
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Andreas]
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Unterwegs in Französische Südpolar-Territorien
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Hi Andreas
nach der Auslegung von SH würde ein Trecker mit Anhänger "den Verkehr" noch viel mehr behindern, denn er ist schlechter zu überholen als eine kleine Gruppe Radfahrer.
Das schoss mir spontan auch in den Sinn. Aber "Trecker" ist halt "normaler" Verkehr. Finde das UNMÖGLICH und in der Tat, Bayern könnte ich mir sehr gut als nächsten Kandidaten vorstellen.
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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#1063720 - 25.08.14 06:16
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Das schreit ja förmlich nach außerörtlichen, veranstalterlosen und periodischen Critical Mass Touren... Dann mal tau, ihr Schleswig-Holsteiner Gruß aus Münster, HeinzH. P.S. Welche Kieler Regierungskoaltition war es eigentlich, die diese Trottelei einst beschlossen hatte?
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... |
Geändert von HeinzH. (25.08.14 06:21) |
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#1063723 - 25.08.14 07:12
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Das einen da die Polizei raus zieht, glaube ich weniger. Aber wenn ein Autofahrer so eine Gruppe umfaehrt wird sich jede Versicherung ums zahlen drücken. Genau so eie bei der Helm Geschichte.
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#1063728 - 25.08.14 07:53
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: HeinzH.]
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P.S. Welche Kieler Regierungskoaltition war es eigentlich, die diese Trottelei einst beschlossen hatte? Die absonderlichen Besonderheiten in SH, sind durch Verwaltungsvorschriften bedingt. Ich gestehe, ich habe keine Ahnung wer VwV's beschließt. Macht das in dem Fall auch der Landtag?
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#1063731 - 25.08.14 08:09
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Ich habe vor ein paar Jahren mal mit einem befreundetem Polizisten über das fahren im Verband diskutiert. Kraftfahrzeugverbände, Motoradclubs z.B., müssen angemeldet werden, dafür gibt es Vorschriften und mein Freund meinte damals auch es sehr sehr unklar ob dies nicht auch für andere Verbände gelten müsse.
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An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred | |
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#1063740 - 25.08.14 08:54
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Fred67]
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und mein Freund meinte damals auch es sehr sehr unklar ob dies nicht auch für andere Verbände gelten müsse. Jo und wenn es dann darum geht eine CM vor Ort zu verdammen, ist die Frage auf einmal sehr, sehr klar und wird mit "auf jeden Fall ja, es braucht eine Anmeldung" beantwortet. Dahinter stecken gerne sog. Gummiparagraphen. In der StVO steht derartiges jedoch nicht drin. Link §27 StVO bei dejure. Bei Kfz kann ich eine solche Regelung aber noch verstehen, bei Rädern, bis auf wenige denkbare Situationen, jedoch nicht. Die rechtliche Situation scheint daher, einmal mehr, nicht ausreichend klar definiert und durchdacht worden zu sein. Und dazu gesellt sich dann ein "gesellschaftliches Denken bzw. Empfinden", wonach Radfahrer als störendes Hindernis empfunden werden. Und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, damit irgendwer mal eben die rechtlichen Vorgaben so verschärft, um die lästige Radfahrerei noch unattraktiver zu machen. Und hier wie anderswo, schäumen die Emotionen hoch. Aber worin besteht die wirkliche Einschränkung? Fährt die Polizei in SH jeder Gruppe Radfahrern auf Land- und Bundesstraßen hinterher, hält sie an und verlangt die Genehmigung und die genehmigte Route zu sehen? Wohl eher nicht! Aber sie könnten es und dieses Risiko, plus den neuen Zeitgeist des "jetzt bloß nicht auffallen=verdächtig machen!", läßt ein Unwohlsein (Unsicherheit) und den Drang/Wunsch nach Klärung des Risikos aufkommen. "Wir" wünschen uns Sicherheit. Die Sicherheit, durch Radfahren in einer Gruppe, nicht potentiell kriminalisiert zu werden.
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#1063800 - 25.08.14 14:18
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JaH]
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http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htmDa ist es sogar sehr klar geregelt zu §29 übermäßige Straßennutzung: Erlaubnis muss erteilt werden ab 100 Teilnehmer oder wenn mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Ist dann wieder die Frage ab wann es eine erhebliche Beeinträchtigung ist..
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An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred |
Geändert von Fred67 (25.08.14 14:20) |
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#1063811 - 25.08.14 14:49
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Hallo, ich hab vorhin von Herrn Stefan Christiansen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Luftfahrt) eine Antwort bekommen mit der Pressemitteilung/Klarstellung in Sachen Radtouren. Hier der Link: Klarstellung Verkehrsministerium SH Hört sich doch wesentlich entspannter und der Sache angemessen an. Viele Grüße, Jens
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#1063816 - 25.08.14 15:06
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Der Ton ist entspannter, aber die eigentlich spannende Frage wird ausgespart: Sind geführte Touren (z.B. vom ADFC) in einer Gruppenstärke von sagen wir einmal 20-40 Teilnehmern, die über einen längeren Bundes- oder Landesstraßenabschnitt führen, nun genehmigungspflichtig oder nicht? Selbst wenn sie großzügig genehmigt werden würden, wären die damit verbundenen Verwaltungskosten sehr ärgerlich.
Ferner bleibt die Feststellung: Die Tour behindert nicht den Verkehr, sie IST Verkehr.
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#1063818 - 25.08.14 15:07
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Danke für den Link. Die haben bestimmt mitgelesen.
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#1063848 - 25.08.14 16:03
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Mathias-HH]
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Dazu meine ich mal an anderer Stelle etwas gelesen zu haben: Das Im-Kreis-Fahren in einem Kreisverkehr ist generell (auch mit anderen Fahrzeugen) nicht zulässig. Mit welchem Paragraphen dies begründet wurde, weiß ich nicht mehr; dass sich hier aber eine unnötige Verkehrsbehinderung ergibt, liegt auf der Hand.
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#1063860 - 25.08.14 17:00
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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Der Ton ist entspannter, aber die eigentlich spannende Frage wird ausgespart: Sind geführte Touren (z.B. vom ADFC) in einer Gruppenstärke von sagen wir einmal 20-40 Teilnehmern, die über einen längeren Bundes- oder Landesstraßenabschnitt führen, nun genehmigungspflichtig oder nicht? Moin, wenn man die Klarstellung wörtlich nimmt (und das würde ich so machen), dann braucht man bis zu 100 TeilnehmerInnen keine Genehmigung, sondern erst darüber. VG Manfred
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#1063861 - 25.08.14 17:04
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: eisbaerluebeck]
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Moin, wenn man die Klarstellung wörtlich nimmt (und das würde ich so machen), dann braucht man bis zu 100 TeilnehmerInnen keine Genehmigung, sondern erst darüber.
Nein, das lese ich so nicht heraus. Dort steht, dass man bei mehr als 100 Teilnehmern definitiv eine Genehmigung brauche, dass dies bei weniger Teilnehmern generell nicht nötig sei, steht so allgemein nicht da.
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#1063873 - 25.08.14 17:42
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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das lese ich so nicht heraus. Dort steht, dass man bei mehr als 100 Teilnehmern definitiv eine Genehmigung brauche, dass dies bei weniger Teilnehmern generell nicht nötig sei, steht so allgemein nicht da. Na sprich es doch aus, da steht eine Genehmigung ist erforderlich und also auch bei unter 100 Teilnehmern, wenn mit einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist. Gummiartig, so dehnbar ist die Formulierung "erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung" und damit hat das nette Verkehrsministerium fast nichts dementiert, sondern bestätigt, was der ADFC da ausgesprochen und jener Staatssekretär dann auch bekräftigt hat. Wenn es ganz dumm kommt, kann selbst für ganz kleine Touren, gleich wer sie anbietet/durchführt, eine Genehmigung verlangt werden. Nur WANN eben WER feststellt, dass für irgendeine Veranstaltung nun eine behördliche Erlaubnis notwendig ist, DAS wissen wir nun noch immer nicht. Lustig. Lustig auch was in einem anderen Absatz steht. Anbieter geführter Radtouren dürfen erlaubnisfrei auf den 4300km Radwegen ihre Veranstaltungen durchführen.
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#1063890 - 25.08.14 18:13
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Hallo, ich hab vorhin von Herrn Stefan Christiansen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Luftfahrt) eine Antwort bekommen mit der Pressemitteilung/Klarstellung in Sachen Radtouren. Hier der Link: Klarstellung Verkehrsministerium SH Hört sich doch wesentlich entspannter und der Sache angemessen an. Viele Grüße, Jens Bürokratischer Schwachsinn der Steuergelder verschlingt! Ist für mich ein Fall für den "Hammer der Woche" beim ZDF Länderspiegel. Gut dass chleswig Hostein ein total ödes Bundesland ist, wo ich Radfahren ganz und gar nicht bevorzuge. Gruss Thomas
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#1063893 - 25.08.14 18:31
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Mathias-HH]
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Ja wie geilo, und die Mucke dabei Hätte ich davon gewusst - ich wär extra hingefahren mwahahahahaha.
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#1063909 - 25.08.14 18:55
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Thomas1976]
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Gut dass chleswig Hostein ein total ödes Bundesland ist, wo ich Radfahren ganz und gar nicht bevorzuge.
Gruss Thomas Moin Thomas, das kann ich doch nicht glauben. So eine Aussage von Dir. Warst Du überhaupt schon in Schleswig - Holstein? Nach dieser Aussage kann ich es mir nicht vorstellen.
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#1063912 - 25.08.14 19:03
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Pedalpetter]
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Warst Du überhaupt schon in Schleswig - Holstein? Nach dieser Aussage kann ich es mir nicht vorstellen. Ja, oft genug. Gerade im Mai habe ich ein langes Wochenende dazu genutzt um die Nordseeküste und Teile des Innlandes abzuradeln, weil ich Freunde in Rendsburg besucht hatte. Als bekennender Freund des gebirgigen Terrain kann ich Küste und Gegenwind nicht allzuviel abgewinnen. Ist nett aber nicht mehr. An Berglandschaften wie im Schwarzwald, Harz, Thüringer Wald oder Alpen kom SH meilenweit nicht ran.
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#1063927 - 25.08.14 20:19
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Holger]
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Aha, der hört auf die SZ? Aber jetzt nicht regelmäßig Nicht wirklich. Und schon gar nicht freiwillig. Aber wer von Mehrheiten wie im real existierenden Sozialismus träumt, muss sogar in Bayern überall wildern.
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#1063944 - 25.08.14 22:20
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Die Leute, die sich um den Tourismus kümmern, haben im Gegensatz zum Verkehrsministerium ein gewisses natürliches Interesse an Radfahrern, zumindest bewerben sie entsprechende Angebote Das bezweifle ich! Der Tourismusverband ist nicht daran interssiert, dass du auf Land- oder Bundesstraßen radfahren willst. Die werden dich eher über irgendwelche Schotterpisten weitab normaler Straßen hetzen wollen, wenns geht mit möglichst vielen Höhenmetern, damit du gerade nur die Strecke von einer Gaststätte zur nächsten schaffst. Anreise natürlich mit dem eigenen Auto usw. Anders kann ich die Touristen-Radwegausschilderung in SH mir nicht erklären. Es sind ohnehin meist Rundkurse, die an irgendeinen Parkplatz enden! Tschüs Guido!
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#1063998 - 26.08.14 09:37
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Wäre mir auch neu, wohne allerdings nicht in Schleswig. Aber: Einen gewissen Sinn kann man da sogar drin sehen, zumindest was so richtig große Gruppen angeht. Wenn du hier bei uns im Harz so eine Gruppe erwischst und selbst im Auto unterwegs bist, kann das schon dauern, bis du da vorbei bist - haben mitunter verdammt enge Straßen und bei Gegenverkehr gockelst dann halt hinterher. Andererseits wird eine Genehmigung das Problem kaum lösen. Um was gehts also? Geld? Mmh, scheint zumindest nur bei wirklich größeren Personen zu gelten. Und öffentliche Straßen fahre mit dem Rad eh nicht gern. Wald ist tausendmal besser...
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#1064089 - 26.08.14 13:01
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derharzbiker]
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Hallo derharzbiker, Wenn du hier bei uns im Harz so eine Gruppe erwischst und selbst im Auto unterwegs bist, kann das schon dauern, bis du da vorbei bist - haben mitunter verdammt enge Straßen und bei Gegenverkehr gockelst dann halt hinterher. Ist das anders, wenn Du einen Traktor mit Anhänger(n) vor Dir hast? Grüße Andreas
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#1064139 - 26.08.14 15:14
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Toxxi]
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#1064269 - 27.08.14 07:41
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Andreas]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Hallo aus dem "Echten Norden", Das Ministerium hat mitgeteilt, dass inzwischen das Vorgehen sämtlicher unterer Verkehrsbehörden in Bezug auf die Erlaubnis von geführten Radtouren abgefragt wurde und daraus nun Leitlinien erarbeitet werden. Der fertige Entwurf soll zur Mitgliederversammlung fertig sein. Die Sitzung wird übrigens als Livestream übertragen, so dass man auch von einem anderem Ort aus "dabei sein" kann. Mit frischen Grüßen aus dem ..... Wolfgang
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#1064276 - 27.08.14 07:57
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: erikai]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Selbst schuld, was kommst du auch hierher und hast Erwartungen. Es reicht wenn du uns dein Geld schickts. Grüße aus dem echten Norden Wolfgang
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#1064279 - 27.08.14 08:08
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Der Wolfgang]
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Das Ministerium hat mitgeteilt, dass inzwischen das Vorgehen sämtlicher unterer Verkehrsbehörden in Bezug auf die Erlaubnis von geführten Radtouren abgefragt wurde und daraus nun Leitlinien erarbeitet werden. Der fertige Entwurf soll zur Mitgliederversammlung fertig sein. Lustig. Wie gut, dass die StVO ein Bundesgesetz ist. Und lustig, da es vorher hieß es wäre doch alles in bester Ordnung und es würde kein derartiges Problem geben, da doch alles seit 2008 so schön klar geregelt sei. S'scheint als würde das dortige Verkehrsministerium sich in erster Linie selber verwalten. Nun gibts mal in kurzer Zeit unangenehm viele negative Rückmeldungen und jetzt sind se aufgereckt. Huch!
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#1064305 - 27.08.14 09:21
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Das erinnert angenehm an die Regelung in Bayern, wo man an den Tankstellen nur Alkohol kaufen durfte wenn man mit dem Auto da war.
Hat auch niemand durchgesetzt; mittlerweile ist es glaub ich wieder verschwunden.
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#1064334 - 27.08.14 12:13
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: dhomas]
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@Toxxi Ich rede „richtig“ vom Wald, also nicht eine Straße durch Wald, sondern halt entsprechende Waldwege. Auf öffentlichen Straßen fühle ich mich eher unsicher, aber da macht halt jeder andere Erfahrungen. Trotzdem schön, dass du unseren Harz besucht hast. Wo warst denn genau??? @Andreas R Nein, natürlich nicht. Bloss bei uns im Harz fehlen eben wegen der Landschaft oftmals die Möglichkeit für Radwege, was sowohl für die Radler wie auch Autofahrer angenehmer ist. Weisst, was ich mein?
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#1064360 - 27.08.14 13:37
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derharzbiker]
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Bloss bei uns im Harz fehlen eben wegen der Landschaft oftmals die Möglichkeit für Radwege, was sowohl für die Radler wie auch Autofahrer angenehmer ist. Weisst, was ich mein? Wenn es sich auf die Autofahrer bezieht, kann ich das "angenehmer" nachvollziehen. Zumindest solange bis beim Abbiegen nicht mal unvermittelt ein Radfahrer aus dem Gebüsch bricht. Was die Radfahrer betrifft: Nö, da kann ich das nicht unbedingt nachvollziehen. Solange ein gewisses Verkehrsvolumen nicht überschritten wird, fährt es sich auf der Fahrbahn wesentlich entspannter als auf oft haarsträubend angelegten separaten Radwegen. Mit dem Tandem sind wie soweit, dass wir separate uns unbekannte Radwege eher nur noch im Ausnahmefall nutzen. Das ist schlicht zu gefährlich, stressig und höchst unkomfortabel.
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Geändert von derSammy (27.08.14 13:38) |
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#1064362 - 27.08.14 14:12
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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Solange ein gewisses Verkehrsvolumen nicht überschritten wird, fährt es sich auf der Fahrbahn wesentlich entspannter als auf oft haarsträubend angelegten separaten Radwegen. Mit dem Tandem sind wie soweit, dass wir separate uns unbekannte Radwege eher nur noch im Ausnahmefall nutzen. Das ist schlicht zu gefährlich, stressig und höchst unkomfortabel. So geht es mir mit dem Rennrad. Gruß Thoralf
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#1064363 - 27.08.14 14:12
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Und was ist mit dem neuesten trend zb. in berlin Siehe Link. Habe im Fernsehen einen Bericht darüber gesehen. laut aussage Polizei ist das rechtes. autofahrer müssen leider warten!! Hunderte radfahrer treffen dich spontan. Dafür gibts in Schleswig- Holstein Gefängniss?? http://www.ekvidi.net/berlin-bike-snake/ Sigurd
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#1064423 - 27.08.14 20:31
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Thomas1976]
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die Nordseeküste und Teile des Innlandes Das liegt zwar ziemlich weit auseinander, aber wenn das Inn-Land Tirol und Engadin sind, dann ist es dort überhaupt nicht öde (mal vom Oetztal abgesehen).
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#1064947 - 30.08.14 07:03
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sigurd]
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Hallo Sigurd, ich denke Critical Mass dürfte die Ursache für die beabsichtigte Genehmigungspflicht sein. Ins Gefängnis wirst du eher wandern, wenn du nicht bereit bist das Bußgeld zu bezahlen, welches dann wohl als Finanzierungsmittel für die Polizeibegleitung angesehen wird. Man hätte die Demo vorher auch richtig anmelden können. Tschüs Guido!
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Geändert von fghpw (30.08.14 07:04) |
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#1064956 - 30.08.14 07:49
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: fghpw]
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Man hätte die Demo vorher auch richtig anmelden können.
Nein, darum geht es ja gerade, das ist keine Demo! Da treffen sich mehr oder weniger zufällig Verkehrsteilnehmer mit ähnlichen Fahrzeugen und fahren eine gemeinsame Strecke zusammen. Die "Tour" ist, im Gegensatz zu den hier diskutierten weder von der Strecke her geplant noch geführt. Vielleicht am ehesten mit einem Autokorso nach einem Fußballspiel vergleichbar, dafür braucht es auch keine Genehmigung. Kommen viele Fahrräder auf einen Haufen zusammen, so ist es aus praktischen und Sicherheitserwägungen her sinnvoll (und daher von der StVO so vorgesehen) einen Verband zu bilden - genau davon macht man hier Gebrauch. Nicht mehr und nicht weniger.
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#1064961 - 30.08.14 08:27
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: fghpw]
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ich denke Critical Mass dürfte die Ursache für die beabsichtigte Genehmigungspflicht sein. Nehmen wir mal an, die Rechtsauffassung mancher Behördenvertreter wäre richtig und CM wäre kein zufälliges Zusammentreffen von Radfahrern, dann wäre es immer noch nicht genehmigungspflichtig, sondern würde als Versammlung unter dem Schutz der Verfassung stehen. Ganz andere Baustelle.
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#1064966 - 30.08.14 09:39
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: nachtregen]
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Nehmen wir mal an, die Rechtsauffassung mancher Behördenvertreter wäre richtig und CM wäre kein zufälliges Zusammentreffen von Radfahrern, dann wäre es immer noch nicht genehmigungspflichtig, sondern würde als Versammlung unter dem Schutz der Verfassung stehen.
Es wäre dann nicht genehmigungspflichtig, dafür aber anmeldepflichtig. Danach geht das Spiel dann so weiter, daß die Anmeldung abgelehnt wird, weil die zuständige Versammlungsbehörde (die heisst so in der Hauptstadt) der Meinung ist, daß es sich nicht um eine Demo, sondern um eine Spaßveranstaltung handelt. Dann aber gilt das Straßennutzungsgesetz und man muss sich mit allen zuständigen Behörden auseeinandersetzen, durch deren Hoheitsgebiet die Route verläuft. Einige verlangen dann bspw. daß die Route 3 Wochen vorher auszuschildern sei, andere verbieten dieses. Ausserdem muss bei Überschreitung der Landesgrenze jeweils auf die Ablösung der begleitenen Polizei gewartet werden. Gebühren fallen dann auch an, ist ja Sondernutzung von öffentlichem Straßenland.
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Geändert von Gio (30.08.14 09:45) |
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#1064968 - 30.08.14 09:55
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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Nein, darum geht es ja gerade, das ist keine Demo! Da treffen sich mehr oder weniger zufällig Verkehrsteilnehmer mit ähnlichen Fahrzeugen und fahren eine gemeinsame Strecke zusammen. Tja und deswegen hat die Polizei derzeit keine Handhabe, also macht man Gruppenausfahrten anmeldepflichtig, damit hat man aus Sicht der Polizei eine Gesetzeslücke geschlossen. Bei tatsächlichen Familienauflügen kann die Polizei ja mal ein Auge zudrücken. An sonsten spielt dies Geld in die ach so klamme Landeskasse, dann kann sich wieder irgendein Politiker ein absolut überflüssiges Prestigeobjekt leisten, wie irgendeine neue Autobahn im Nirgendwo. Tschüs Guido!
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#1064969 - 30.08.14 10:00
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: fghpw]
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Moderator
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Beiträge: 18.097
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Nein, darum geht es ja gerade, das ist keine Demo! Da treffen sich mehr oder weniger zufällig Verkehrsteilnehmer mit ähnlichen Fahrzeugen und fahren eine gemeinsame Strecke zusammen. Tja und deswegen hat die Polizei derzeit keine Handhabe, also macht man Gruppenausfahrten anmeldepflichtig, damit hat man aus Sicht der Polizei eine Gesetzeslücke geschlossen. […] Gruppenausfahrten mit mehr als 100 Teilnehmern waren doch bisher auch schon sogar genehmigungspflichtig.
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#1064970 - 30.08.14 10:02
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: fghpw]
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Nein, darum geht es ja gerade, das ist keine Demo! Da treffen sich mehr oder weniger zufällig Verkehrsteilnehmer mit ähnlichen Fahrzeugen und fahren eine gemeinsame Strecke zusammen. Tja und deswegen hat die Polizei derzeit keine Handhabe, also macht man Gruppenausfahrten anmeldepflichtig, damit hat man aus Sicht der Polizei eine Gesetzeslücke geschlossen. Bei tatsächlichen Familienauflügen kann die Polizei ja mal ein Auge zudrücken. An sonsten spielt dies Geld in die ach so klamme Landeskasse, dann kann sich wieder irgendein Politiker ein absolut überflüssiges Prestigeobjekt leisten, wie irgendeine neue Autobahn im Nirgendwo. Tschüs Guido! Jetzt interpretieren nicht zu viel rein, das ist doch nichts neues, es ist nur ausgegraben worden (Sommerloch oder so) Da war es jemand langweilig.
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#1065380 - 01.09.14 15:38
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Oldmarty]
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Mitglied
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Beiträge: 1.646
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Jetzt interpretieren nicht zu viel rein, das ist doch nichts neues, es ist nur ausgegraben worden (Sommerloch oder so) Da war es jemand langweilig.
Ist dies nicht immer so, wenn sich in den Sommerferien die Hinterbänkler mit teils irrsinnigen Ideen melden, um mal etwas Aufmerksamkeit zu erhaschen?
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Geändert von fghpw (01.09.14 15:39) |
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#1065386 - 01.09.14 16:02
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Moderator
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Beiträge: 12.934
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Sinnvoll erscheint so eine Regelung für Großveranstaltungen (Radrennen usw.). Eine organisierte Radtour mit vielleicht 20 Teilnehmern muss nicht reglementiert werden. Hier wiehert der Amtsschimmel und geifert der Gebühreneintreiber. Wenn dann selbst Familientouren (Eltern, Kinder, Großeltern) genehmigt werden müssten und gar noch gebührenpflichtig sein sollten, so müsste man ernsthaft überlegen, ob bei einigen Politikern nicht eine kleine Radtour angesagt wäre, die helfen würde, etwas Sauerstoff in die Hirne zu transportieren
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Gruß, Arnulf
"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot) | |
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#1089350 - 18.12.14 11:25
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Tja, wer hätte das ahnen können, daß natürlich auch weiterhin gar nichts klar ist und die geblubberte heiße Luft der Amtsträger aus dem August, wirklich nur heiße Luft? Ich denke, fast jeder. Klaus hat eben diesen Artikel zum derzeitigen Stand des zukünftigen Leitfadens ausgebuddelt. Der Leitfaden ist wohl mehr ein Leidfaden und erst im Frühjahr soll die endgültige Fassung vorliegen. Das bereits jetzt reichlich Porzellan zertrümmert wird und im Frühjahr vielerorts dann vollendete Tatsachen für 2015 festgeschrieben sein werden ... hach, was kümmerts die Bürokraten? Aua. Aua. Aua.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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Off-topic
#1089351 - 18.12.14 11:38
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Oldmarty]
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Mitglied
anwesend
Beiträge: 17.199
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Jetzt interpretieren nicht zu viel rein, das ist doch nichts neues, es ist nur ausgegraben worden (Sommerloch Winterloch oder so) Da war es jemand langweilig... ... wie dem Jochen.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1089439 - 18.12.14 21:12
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Keine Ahnung]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 10.996
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Eine organisierte Radtour mit vielleicht 20 Teilnehmern muss nicht reglementiert werden. (....) Moin moin, ich wüßte auch nicht, daß die zahlreichen und allwöchentlichen Hochzeits-Autocorsos genehmigungspflichtig sind... Gruß aus Münster, HeinzH.
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... | |
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#1089553 - 19.12.14 15:14
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: HeinzH.]
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abwesend
Beiträge: 220
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Das sind ja auch Autocorsos, nicht Radcorsos bzw. -touren und das Auto ist in Deutschland halt noch des Deutschen und Lobbyisten liebstes Kind.
Wie kann es auch sein, dass ein Rudel Radfahrer die immer wieder gepriesene (Auto)Mobilität behindert?
Gruß Ernst - der sein Auto überhaupt nicht vermisst!
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#1090221 - 22.12.14 18:35
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Paramount]
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Beiträge: 1.898
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Wenn ich so eine Radtour anmelden muss, kann ich mich auf die Strecke über die Köhlbrandbrücke in Hamburg berufen. oh, ich vergaß HH ist HH, und nicht SH. Aber es gibt auch Brücken über den Nord-Ost-See-Kanal die von Radlern nicht benutzt werden dürfen..... Wenn schon genehmigungspflichtig, dann auch die freie Fahrt auf den Autobahnen und Schnellstraßen
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Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum.... | |
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