Re: Ausfallenden fräsen lassen

von: iassu

Re: Ausfallenden fräsen lassen - 29.03.17 17:26

In Antwort auf: derSammy
So ganz grundsätzlich räumt dir der Gesetzgeber auch ein von dem Kaufvertrag komplett zurück zu treten - wenn der Vertragspartner nicht in der Lage ist den Mangel zu beheben.
1spruch Euer Ehren.
Wenn es sich um einen extra angefertigten Rahmen handelt, liegt diesem Deal kein Kaufvertrag zugrunde sondern ein Werksvertrag. Aldi kundenfreundlichen Usancen, die wir so gewohnt sind, gelten da nicht so ohne weiteres. Selbstverständlich muß von beiden Seiten den Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen werden. Dennoch: Vorsicht.