von: StephanBehrendt
Re: Umfrage: DAS Reiserad 2016 - 10.10.16 11:37
In Antwort auf: derSammy
Eine kleine Hürde hält die StVO dennoch bereit: Wenn man das Stecklicht mit Batterien betreibt, dann müssen diese zwingend 6V aufweisen. Der Betrieb des gleichen Stecklichtes, welche zwei Mignonzellen aufnimmt, ist also mit Akkus zulässig, mit Batterien nicht.