Re: Garantie bei Shimano?

von: Falk

Re: Garantie bei Shimano? - 28.07.14 15:28

Zitat:
Falk und @all: ich denke, zu diesem Thema solltest Du Dich nochmal mit der gültigen Rechtslage befassen. Hier scheint mir sehr viel Irrtum mit im Spiel zu sein.

Ach naja, ich kenne auch noch die Regelungen aus dem ZGB von 1974. Die waren für die Abnehmer gar nicht so ungünstig, allerdings konnte der Verkäufer darauf bestehen, vor Ersatzlieferung oder Wandlung (= Geld zurück) drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Seinerzeit war allerdings ausdrücklich geregelt, dass die Zeit, die diese Nachbesserung brauchte und in der der Käufer das Produkt nicht zur Verfügung hatte, an die Gewährleistungsfrist angehängt wurde.

Mit den Gebrauchtwagenkäufern nach 1990 habe ich kein Mitleid. Mit diesen fahrgeilen Hornochsen war seinerzeit überhaupt nicht zu reden. Sie schmissen ihre sauer ersparten Pimperlinge in fünfstelliger Höhe zum Fenster raus und den Schrotthändlern in den Rachen. Zehn Jahre später ist dasselbe im Baltikum wieder passiert. So richtig kann man den Händlern »Wenn sie rosten – ab nach Osten« nicht übelnehmen. Gewisse Kameraden wollten unbedingt beschissen werden.