Re: Garantie bei Shimano?

von: Sandbiker

Re: Garantie bei Shimano? - 28.07.14 05:15

In Antwort auf: Falk
Noch greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers von zwei Jahren. Das Problem ist nur die in Deutschland als Schutz für die Wirtschaft eingeführte Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Im Prinzip musst Du nach diesem halben Jahr beweisen, dass der Fehler bzw seine Ursache von Anfang an vorhanden war.

Dann haben wir in D ja einen großen Vorteil mit der Beweislastumkehr.

Die Beweislastumkehr ist innerhalb der ersten 6 Monate und danach! Es war auf der rechtlichen Seite schon immer so, das der Fordernde den Beweis antreten muss. Durch die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten muss der Liefernde den Beweis antreten.

Du, lieber Falk, hast das leider andersrum dargestellt.

Gruß