Re: Garantie bei Shimano?

von: Falk

Re: Garantie bei Shimano? - 27.07.14 19:31

Die (freiwillige Hersteller)garantie kann Dir erstmal Wurscht sein. Noch greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers von zwei Jahren. Das Problem ist nur die in Deutschland als Schutz für die Wirtschaft eingeführte Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Im Prinzip musst Du nach diesem halben Jahr beweisen, dass der Fehler bzw seine Ursache von Anfang an vorhanden war. Das dürfte für den Käufer in aller Regel kaum möglich sein. Zum Glück verbeißen sich die meisten Händler nicht in diese Beweislast. Also, geh dorthin, wo Du die Pedalen gekauft hast.