Re: Zweiter Reisepass

von: Uwe Radholz

Re: Zweiter Reisepass - 20.08.17 15:15

Pässe zwei verschiedener Staaten können gelegentlich, auch wenn dies wahrscheinlich eher selten der Fall ist, auch Probleme bereiten.
Zumindest, wenn dahinter auch zwei verschiedene Staatsbürgerschaften stehen.
Es ist ein anerkanntes Prinzip im Völkerrecht, dass in diesem Fall jeder Staat für sich immer nur die eigene Staatsbürgerschaft anerkennen muss. Es kann dann zum Beispiel die konsularische Vertretung durch den anderen Staat verweigern, Eltern-, Ehe- und Unterhaltsrecht entsprechend der eigenen Rechtsordnung durchsetzen und die eigene Wehrpflicht erzwingen oder deren Nichtbefolgung bestrafen.
Üblicher Weise versuchen Staaten solche Probleme durch zwischenstaatliche Verträge zu vermeiden. Die gibt es aber nicht immer.

Ein prominentes Beispiel ist der Journalist Yücel, der in der Türkei in Haft ist und dem (zunächst) die konsularische Vertretung durch Deutschland verwehrt wurde.
Zumindest dies ist rechtens, weil für die Türkei (wie für jeden anderen Staat, der sich nicht vertraglich verpflichtet hat anders zu verfahren) weil in der Türkei Yücel nur und ausschließlich türkischer Staatsbürger ist und andere Staatsbürgerschaften nicht respektiert werden müssen.