Re: Fahrradkarton im Zug.

von: Falk

Re: Fahrradkarton im Zug. - 27.06.16 13:37

Zitat:
Sitzen letztere aber bereits im Zug, kann man die meines Wissens nicht einfach "wegen Bedarf" wieder vor die Tür setzen, nur um "bedürftigere" Fahrgäste mitzunehmen.

Richtig, das wäre Vertragsbruch und zusätzlich ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht nach AEG, im kommunalem Nahverkehr nach der Personenbeförderungsordnung. Dass es trotzdem gelegentlich versucht wird, zeugt von einer weitverbreiteten Regelunkenntnis.

Wenn ich mir dem Vorkommen von Reisenden nicht leben kann, dann darf ich mein Geld nicht mit öffentlichem Verkehr verdienen wollen. Wenn ich eine Mehlstauballergie habe, kann ich auch nicht als Bäcker oder Müller arbeiten. Warum sich das nicht rumspricht, wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben.