Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: StefanS

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 16:11

In Antwort auf: Falk
Einfach so mit »April, April« in der Wildnis stehenlassen und dann vielleicht noch als Einzigen mit der Begründung, das Ersatzfahrzeug würde keine Fahrradbeförderung zulassen, das kann man vergessen und es wird für den vertragsbrüchigen Partner fallweise auch teuer.

Mag sein. Im Fall, an den ich denken musste, machte allerdings niemand Anstalten, mir zu helfen, und ich konnte mir aussuchen, ob ich durch schnelles Selberfahren die Verspätung ziemlich sicher auf 2 Stunden begrenze (nächster Anschlusszug am Zielort) oder unabsehbare Zeit darauf warte, ein Taxi zu bekommen bzw. andernfalls die Bahn zu verklagen. Ich habe mit Wut im Bauch Ersteres gewählt. Nähme man anstandslos die Räder mit, gäbe es den Konflikt gar nicht erst.

Viele Grüße,
Stefan