Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: aighes

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 15:59

Was der SEV muss, dass hängt wohl davon ab, was die Bahn mit dem SEV-Betrieber für einen Vertrag geschlossen hat. Was der SEV dann vor Ort macht, hängt vom jeweiligen Fahrer ab.

Wenn man dir eine Fahrradkarte verkauft, dann hast du auch einen Transportanspruch. Nur was nützt dir der Anspruch, wenn du dann trotzdem auf dem Bahnhof hängen bleibst. Wenn es keine Alternative zur Bahn für dich gibt, bleibt dir ja im Prinzip nur, dir eine andere Route zu suchen, den Termin zu verschieben oder Augen-zu-und-durch.