Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: Falk

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 15:58

Zitat:
SEV tritt auch unvorhergesehen auf, z.B. wenn der Zug unterwegs eine Panne hat. Möchte Dich mal trällern hören, wenn Du dann trotz bezahlter Fahrkarte nicht mitgenommen wirst und 50 km vor dem Ziel alleine zurückbleibst.

Das ist was Anderes. In so einem Fall besteht ein von Deiner Seite voll, von deinem Vertragspartner aber erst zum Teil erfüllter Vertrag. Daraus kann sich dieser nicht einfach verabschieden. Verträge sind einzuhalten, diesen Grundsatz gibt es schon seit den Römern. Einfach so mit »April, April« in der Wildnis stehenlassen und dann vielleicht noch als Einzigen mit der Begründung, das Ersatzfahrzeug würde keine Fahrradbeförderung zulassen, das kann man vergessen und es wird für den vertragsbrüchigen Partner fallweise auch teuer.

PS: Uli war schneller.