Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: Uli

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 15:52

Zitat:
SEV tritt auch unvorhergesehen auf, z.B. wenn der Zug unterwegs eine Panne hat.

In dem Moment hat die Bahn eine Beförderungspflicht und muss gucken, dass sie dich irgendwie per SEV transportiert. Notfalls muss sie dir ein Taxi oder einen Leihwagen besorgen (Stichwort: Europ. Fahrgastrecht).
Gruß
Uli