Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: Spargel

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 12:53

Die Bahn mag verpflichtet sein, Personen mit üblichem Gepäck zu befördern, das gilt aber weder für die Mitnahme des ganzen Hausrats noch für ihre weiteren Fahrzeuge. Letztere sind insbesondere beim deutschen Tarif für die Bahn auch völlig unattraktiv, da sie mindestens so viel Platz wegnehmen wie ein Passagier aber praktisch nix zahlen. Die Schweizer machens besser mit dem Halbpreistarif (halber Normalpreis, wie Kinder). Fahrradstellplätze können zwar von Bestellern (dh den Ländern im Nahverkehr) in bestimmter Zahl vorgeschrieben werden, aber voll ist voll und der SEV ist ne ganz andere Baustelle - wer denken kann müßte drauf kommen, dass dort der Platz naturgegeben eingeschränkt ist.

Und bei Baustellen und noch mehr bei Unbefahrbarkeit wegen Unwetter oä, auch bei Streik, kann die Bahn SEV organisieren, aber den Betrieb genauso einstellen. Ein (einklagbares) Recht auf SEV gibt es natürlich nicht, wäre ja völlig idiotisch, nur muss sie gekaufte Tickets zurücknehmen und tut das auch. Wenn man Tickets für die Strecke hat. Ein WE oder Länderticket ist universell nutzbar und damit besteht kein Rückgaberecht. Ähnlich wie bei Flugtickets. Kaufe regulär, kannst tauschen wenn was dazwischen kommt, kaufst Sondertarif, bist auf Wohlwollen angewiesen da die halt nicht tauschbar sind.

ciao, Christian