Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr

von: Martina

Re: Nichtmitnahme Räder beim Schienenersatzverkehr - 05.02.16 12:17

In Antwort auf: bikebieneberlin

Ist die Bahn nicht verpflichtet, die Fahrgäste und das Gepäck ordnungsgemäß weiter zu befördern.


Wenn überhaupt, dann erst wenn du einen Vertrag mit ihr abgeschlossen hast, man dir also eine Fahrradkarte mit Reservierung verkauft hat.

Martina