Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?

von: derSammy

Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? - 18.05.15 13:07

Auch wenn mir das aktuelle Urteil unbekannt war: Es kommt immer noch auf das "wie" an. Es gibt kein Handelsverbot für nicht STVZO-konforme Beleuchtung in Deutschland sondern lediglich ein Verbot bei entsprechend beworbenen Produkten zu suggerieren, sie dürften zulässig im Rahmen des Geltungsbereichs der StVO eingesetzt werden. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass eine BigBang verboten sei und auch nervige Billigblinklichter, mit denen man seinen Hund (oder auch das Rad...) zur Diskokugel umrüsten kann, wird es weiterhin geben.

Die Fahrraddefinition ist nicht irrelevant, weil z.B. die BigBang auch weiterhin als dezidierte MTB-Leuchte ohne Straßenzulassung beworben werden darf.

Ich will die Chinafunzeln nicht verteidigen und hinterfrage jeden kritisch, der soetwas kauft. Aber die Vehemenz, mit der du immer "verboten" durch die Gegend prosaunst, ist zumindest was die grundsätzlichen Handelsmöglichkeiten betrifft, so nicht richtig.