Re: Radtouren genehmigungspflichtig?

von: Gio

Re: Radtouren genehmigungspflichtig? - 30.08.14 09:39

In Antwort auf: nachtregen

Nehmen wir mal an, die Rechtsauffassung mancher Behördenvertreter wäre richtig und CM wäre kein zufälliges Zusammentreffen von Radfahrern, dann wäre es immer noch nicht genehmigungspflichtig, sondern würde als Versammlung unter dem Schutz der Verfassung stehen.

Es wäre dann nicht genehmigungspflichtig, dafür aber anmeldepflichtig.
Danach geht das Spiel dann so weiter, daß die Anmeldung abgelehnt wird, weil die zuständige Versammlungsbehörde (die heisst so in der Hauptstadt) der Meinung ist, daß es sich nicht um eine Demo, sondern um eine Spaßveranstaltung handelt.

Dann aber gilt das Straßennutzungsgesetz und man muss sich mit allen zuständigen Behörden auseeinandersetzen, durch deren Hoheitsgebiet die Route verläuft. Einige verlangen dann bspw. daß die Route 3 Wochen vorher auszuschildern sei, andere verbieten dieses.

Ausserdem muss bei Überschreitung der Landesgrenze jeweils auf die Ablösung der begleitenen Polizei gewartet werden.

Gebühren fallen dann auch an, ist ja Sondernutzung von öffentlichem Straßenland.