Re: Verkehrsunfall mit Auto, ohne Versicherung

von: Axurit

Re: Verkehrsunfall mit Auto, ohne Versicherung - 18.04.14 05:06

Hallo Markus,

Ich kann und will keine Einzelfallberatung machen, nur ein paar Hinweise geben. Fussgänger und Radfahrer haben in Frankreich unabhängig von der Schuldfrage bei einem Unfall mit einem motorisierten Fahrzeug sehr weitgehende Ansprüche auf Entschadigung, ausser bei Vorsatz. Das ist schon mal positiv für dich. In Frankreich kümmert sich grundsätzlich die eigene Versicherung um die Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung und erstattet den Schaden. Das gilt auch für Radfahrer und Fußgänger, z.B.wenn diese eine private Unfallversicherung haben. Nur wenn man wie in diesem Fall keine eigene Versicherung hat, muss man sich selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Diese ist verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen mit dem Unfallopfer in Verbindung zu setzen.
Wenn die Behandlungskosten in Frankreich angefallen sind und nach französischen Regeln von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, und du in Deutschland gesetzlich versichert bist, dann hast du Anspruch auf die Leistungen der französischen KV. Hierzu solltest du mit deiner deutschen KV Kontakt aufnehmen.
Die nach meiner Erfahrung kompetenteste Auskunft in solchen Fragen bekommt man bei http://www.infobest.eu/

Grüsse
Rainer