Re: Arthrose und Hyaluronsäure

von: Martina

Re: Arthrose und Hyaluronsäure - 21.11.12 10:56

In Antwort auf: JoMo

Es ist also nur ein sehr unscharfer Beweis, ob etwas wirkt oder nicht, wenn man dazu nur die Kostenübernahme durch die Krankgenkassen (gesetzliche) als Beleg dafür oder dagegen verwenden würde.


Sehe ich auch so.
Allerdings behaupten nichtmal die Krankenkassen, dass die Tatsache, dass eine bestimmte Therapie nicht bezahlt wird bedeutet, dass sie nicht wirkt. Die Kassen sind und ware nie verpflichtet, die optimale Therapie zu bezahlen, sie muss lediglich zweckmäßig sein.
Bekanntes Beispiel: dass Augen lasern korrekt durchgeführt wirkt, bestreiten die Krankenkassen sicher nicht. Eine Brille ist aber in der Regel eine zweckmäßige Therapie.

Martina