Re: Unfall beim Radfahren - Krankenversicherung?

von: Martina

Re: Unfall beim Radfahren - Krankenversicherung? - 19.03.14 07:15

In Antwort auf: Mierbach

Da kommt meine Frage: Kann ich noch irgendwelche Ansprüche erheben, sodass ich von einer Versicherung (Unfallversicherung, Krankenversicherung im Ausland) oder ähnliches Geld bekomme?


verwirrt

Wenn du eine Ausbildung machst, bist du doch ganz normal gesetzlich krankenversichert. Die Versicherung zahlt die Kosten für die Behandlung und zahlt dir falls es länger als sechs Wochen dauert auch Krankengeld. Vorher ist dein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Da Holland ein EU-Land ist, bezahlt die Krankenversicherung sogar Behandlungskosten, die im Ausland angefallen sind, allerdings nur bis zum in D üblichen Wert.

Zitat:

Leider muss ich jetzt erstmal mein Bein führ die nächsten zwei Wochen schonen und kann deshalb nicht zur Lehrstelle gehen. Könnte ich aufgrund meiner Radverletzung Probleme beim Betrieb bekommen? Natürlich habe ich den Krankenschein bereits abgegeben, aber irgendwie habe ich jetzt ein schlechtes Gewissen und frage mich, wie Ihr das macht mit Radfahren, evlt. Verletzungen und Arbeit?


Du bist ausdrücklich *nicht* verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Art einer Krankheit mitzuteilen. Auf dem Krankenschein für den Arbeitgeber steht auch keine Diagnose. Die einzige Ausnahme ist ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. D.h. du kannst (zumindest theoretisch) keinen Ärger wegen der Art deiner Krankheit bekommen, insbesondere hat dein Arbeitgeber kein Recht, dir ein Mitverschulden zu unterstellen.
(ich weiß, dass das in der Praxis trotzdem gerne getan wird, wenn du sowas befürchtest, dann spricht einfach nicht über die genauen Umstände deiner Verletzung)

Du kannst natürlich trotzdem langfristig Ärger bekommen, wenn du zu oft krank bist. Aber das gilt auch dann, wenn du dir das Kreuzband beim Stolpern über einen Randstein gerissen hast.

Martina