Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017

von: veloträumer

Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017 - 17.01.18 13:01

In Antwort auf: stefan1893
leider zeigt die dir kundgetane Äußerung dieser Mitarbeiterin abermals, dass keiner eine genaue Ahnung hat.

In den Reisezentren von Böblingen und Stuttgart wurde mir gesagt, dass eine kostenpflichtige Reservierung i. H. v. € 4,50 auf jeden Fall zu tätigen ist, egal ob man den IC im Nah- oder im Fernverkehr nutzt.

Auch das ist weiter unklar, auch noch nicht im Widerspruch zur o.a. Aussage der Bahnmitarbeiterin. Die Radfahrkarte regional kostet ja € 5,50, Fernverkehr 10 € bzw. mit Bahncard 6 €. Die Reservierungsgebühr wird nur fällig, wenn keine Radkarte gleichzeitig erworben wird bzw. ein Personenplatz reserviert wird. Ist also eher eine verkappte Schaltergebühr für Kleinviehtickets. Das ist halt die Krux, du zahlst, obwohl du keine Radkarte erwirbst.

Die Aussage "deines" Schalterangestellten wäre noch zu prüfen, was passiert wäre, wenn du eine Fernzugticket gebucht hättest - und zwar in den zwei Varianten mit und ohne Sitzplatzreservierung: Hättest du 10 € für Radkarte gezahlt, hättest du keine € 4,50 Reservierungsgeld zahlen dürfen. Das würde bereits niedergelegten Tarifbestimmungen widersprechen. Hätte man hingegen keine Radkarte ausgegeben, wäre wiederum vielleicht ein Reservierungsentgelt fürs Rad angefallen. Hättest du allerdings eine Sitzplatzreservierung vorgenommen, hätte wiederum keine Stellplatzreservierungsgebühr anfallen dürfen. In jedem Fall solltest du kein Fernzugticket im Internet buchen und dann für die Radreservierung zum Schalter gehen. Dann würden in jedem Fall auch wieder 4,50 € fällig.

Daraus folgt auch, dass einmal "ausprobieren" nicht reicht, es sind verschiedene Szenarien, die nicht klar sind. Dass die Sache nicht ausgereift überlegt ist, ist klar und wurde von "meiner" Schalterangestellten bejaht, aber auch mit einem Zucken in Schulter quittiert. Verantwortliche wirst du kaum zu Gesichte bekommen, schon aus Schutzgründen - die würden ja sonst ausgepeitscht o.ä. unschuldig