Re: Rückreise von Frankreich

von: veloträumer

Re: Rückreise von Frankreich - 28.07.15 14:38

Also, die Radstellplätze müssen im TGV reserviert werden. Sonst stehen deine Karten beim chef du train ganz schlecht. Im Prinzip bist du etwas der Willkür ausgesetzt, jedenfalls ist so ein Hänger nicht vorgesehen. Sofern du dich doch zu einer Buchung vorab entschließen solltest, könntest du über eine deutsche Agentur (z.B. Gleisnost, Freiburg) oder die deutsche SNCF-Nummer versuchen, eine Lösung angeboten zu bekommen (z.B. vier Radstellplätze). Sei aber darauf gefasst, dass niemand dir einen konkreten Vorschlag machen kann oder will. Der Hänger muss ggf. woanders platziert werden (Einstiegsbereiche), sollten vier Räder bereits reserviert sein (mit euren) und der Hänger "frei" erlaubt worden sein. Das frz. Zugpersonal ist i.d.R. sehr streng, was nicht heißt, dass es auch mal kulant ist.

Sicherheitsrisiko besteht bahntechnisch immer dann, wenn etwas nicht am vorgesehenen Platz deponiert wird/werden kann oder auch vorhandene Sicherheitsgurte nicht verwendet werden können. Auch wenn das Rad in einem Nicht-Radbereich "sicherer" steht, bedeutet es rein haftungsrechtlich ein Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich kann man in jedem TGV etliche Räder unterbringen (wie auch im ICE), ohne dabei andere Gäste zu vertreiben. Ist aber haftungsrechtlich eben nicht zulässig. Zuletzt war die ausgefallene Klimaanlage in einem Wagen ein Sicherheitsrisiko (Herzinfarktrisiko), sodass alle Wagengäste einen anderen Wagen aufsuchen mussten. Dass die Klimaanlage erst recht ein Gesundheitsrisiko darstellt und es gar reguläre Züge ohne Klimaanlage gibt (der gesamte Nahverkehr), spielt für diese Sicherheitsanweisung keinerlei Rolle. Im Zweifel ist alles ein Sicherheitsrisiko, was der Bahnangestellte dafür hält. In der Bahn ist man nicht unbedingt Gast, sondern meist nur Untertan.