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#1546518 - 14.03.24 08:19 Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied
rad_ler90
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 3
Hallo,

ich habe bei meinem Fachhändler ein Fahrrad der Firma Patria komplett neu aufbauen lassen. Hierbei hat mein Händler auch eine Rohloff Speedhub mit verbaut. Nach Übergabe des Fahrrades habe ich meine Rohloff Speedhub online bei Rohloff registriert. Wenn ich jetzt die Registrierungsabfrage verwende, werde ich als Zweitbesitzer ausgewiesen. Mein Fahrrad inkl. Rohloff ist neu und ich bin verwundert über die Angabe als Zweitbesitzer. Nach meinem Verständnis bin ich der Erstbesitzer und vor mir hatte lediglich mein Händler die Speedhub, in seiner Rolle als Verkäufer, in seinem Eigentum.

Ich möchte verstehen, welche Eigenschaften mit dem Status als Zweitbesitzer einhergehen:
Wurde meine Rohloff in der Vergangenheit, schonmal registriert?
Gibt es Änderungen in der Gewährleistung/Garantie zwischen Erst- und Zweitbesitzer?
Lässt sich der Status ändern?

Ich bin im Sommer 4 Monate auf einer größeren Tour und will vor Reiseantritt verstehen, was es mit dem Status zum Besitzer auf sich hat. Ich gehe nicht davon aus, dass die Rohloff kaputt geht, dennoch möchte ich Wissen ob sich dem Status zum Besitzer auch Gewährleistungsansprüche verändern.

Ich freue mich auf eure Antworten!


LG
rad_ler90
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#1546519 - 14.03.24 08:26 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
Thomas S
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.496
Hallo Neuer, äh rad_ler90. Willkommen im Forum.

Es würde mich ja nicht wundern wenn Du hier eine kompetente Auskunft zu Deiner Frage bekommst. Aber ich würde an Deiner Stelle erst einmal bei Rohloff nachfragen. Die sind eigentlich bekannt dafür, auch dem Endkunden behilflich zu sein.
Gruß
Thomas
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#1546520 - 14.03.24 08:27 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.188
Willkommen im Forum und eine gute Reise mit deinem neuen Rad party dafür

Ich würde ja mit Rohloff telefonieren. Die sind total hilfsbereit. Hast Du denn die orangene Registrierungskarte?
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +

Geändert von Juergen (14.03.24 08:28)
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#1546525 - 14.03.24 09:10 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
rad_ler90
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 3
Hallo :-) Also die orangene Karte habe ich vorliegen. Rohloff habe ich auch geschrieben. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier präsentieren.
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#1546536 - 14.03.24 13:54 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.745
Ich hatte sowas ähnliches vor etlichen Jahren auch, als ich eine Nabe aus dem damals noch halbjährlichen Rose-Sonderverkauf bei Rohloff anmelden wollte. Die Nabe (bzw. das komplette Laufrad) war bei Rose ausgewiesen als "aus Vorführrad oder Retoure". Beim Versuch, diese Nabe auf meinen Namen zu registrieren, kam zunächst der Hinweis, dass für die Nabe bereits eine Registrierung erfolgt sei und ich für die Umregistrierung die Kennung (E-Mail-Adresse) des Erstregistrierten benötige, die ich natürlich nicht hatte. Ich habe dazu mit Rohloff telefoniert und den Sachverhalt zum Kauf detailliert beschrieben, danach wurde ich dann als registrierter Eigentümer eingetragen, allerdings auch mit dem Hinweis auf einen Zweitbesitzer-Status. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass damit Hersteller-Garantieleistungen seitens Rohloff entfallen. Das muss Dich nicht unbedingt stören, da Du dennoch die gesetzliche Gewährleistung über Deinen Händler hast. Aber ich würde den Händler trotzdem mal darauf ansprechen, warum es für die Nabe bereits einen Voreintrag gibt. Eigentlich ist sie damit keine Original-Neuware mehr.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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#1546591 - 15.03.24 10:16 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
2171217
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 328
Wenn du keinen Kaufbeleg mit anfügst, wirst du Zweitbesitzer.
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#1546599 - 15.03.24 12:35 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: BeBor]
hansano
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.424
In Antwort auf: BeBor
Beim Versuch, diese Nabe auf meinen Namen zu registrieren, kam zunächst der Hinweis, dass für die Nabe bereits eine Registrierung erfolgt sei und ich für die Umregistrierung die Kennung (E-Mail-Adresse) des Erstregistrierten benötige, d

Ich kenne es mit vollständiger Adresse bzw. Name und Postleitzahl.
Gruß Michael
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#1546720 - 17.03.24 17:24 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: hansano]
akro
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 164
Liebe Radreisende,

ich hänge mich da mal mit dran. Ich habe eine Rohloff (ca 20 Jahre alt) geerbt. Der Händler meines Vertrauens hat jetzt einen Ölwechsel gemacht und einige Umbauarbeiten an dem Rad vorgenommen. Ich habe keine Unterlagen zu dem Rad gefunden. Auf der Nabe ist ein Aufkleber von Rohloff mit einer Nummer. Ist das die Nummer unter der die Nabe registriert wurde ? Wisst ihr da was ? Bin für jeden Hinweis dankbar.
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#1546722 - 17.03.24 17:35 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: akro]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.745
In Antwort auf: akro
Auf der Nabe ist ein Aufkleber von Rohloff mit einer Nummer. Ist das die Nummer unter der die Nabe registriert wurde ? Wisst ihr da was ? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Das ist die Seriennummer. Bis ca 2006 (bin da nicht ganz sicher) war die auf einem Aufkleber, danach wurde sie auf das Nabengehäuse gelasert. Nicht alle Rohloff-Fahrer haben die Nabe registrieren lassen. Ob das bei Deiner der Fall ist, sollte sich bei Rohloff klären lassen.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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#1546723 - 17.03.24 18:20 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: akro]
tomrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 696
Die Frage zur Nummer würde ich genauso, wie Bernd beantworten. Ich bin mir relativ sicher, dass ab 2008 gelasert wurde.

Ob die geerbte Rohloff auf den Erblasser registriert war, kannst du anhand der Registrierungsabfrage auf der Rohloff Site versuchen herauszufinden.
Falls nicht daraus ersichtlich, würde ich mich an Rohloff per E-Mail wenden. Die antworten recht schnell. Warte vielleicht ab, bis du einen Erbschein hast. Den würde ich dann als PDF/ Scan an Rohloff mailen mit der Bitte, dich als (neuen) Eigentümer zu registrieren. Für den Fall, dass irgendwann mal die Rohloff zur Reparatur einzusenden ist (geht i.A. nur über Händler), macht dann später Rohloff keine Probleme.
Liebe Grüße Tom
Sämtliche Rechtschreibfehler würden durch Autokorrektur verursacht.

Geändert von tomrad (17.03.24 18:22)
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#1546729 - 17.03.24 21:02 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: akro]
hansano
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.424
Hier die Seite: https://www.rohloff.de/de/service/meine-speedhub/regabfrage

Sollte die Nummer nicht registriert sein, dann bleibt das Feld nach Nummerneingabe rot.

Dann sollte einer Registrierung nichts im Wege stehen.
Gruß Michael
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#1546745 - gestern um 10:23 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: rad_ler90]
noireg-b
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.073
Interessant in diesem Zusammenhang finde ich die rechtliche Unterscheidung zwischen "Besitz" und "Eigentum":
Uni-Potsdam Rechtskunde online
Da die wenigsten Rohloff-Eigentümer*innen direkt bei Rohloff gekauft haben dürften, spielt die Einschätzung bei Rohloff nur im Zusammenhang mit versprochenen Garantieleistungen eine Rolle.
Entscheidender sind die gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag mit dem Händler. Diese gelten 24 Monate nach dem Eigentumserwerb.
Evtl. sollte sich Rohloff mal juristisch beraten lassen und die unmissverständlichen Begriffe verwenden.
Ein Probefahrrad bei einer Messe hat also eine Vielzahl von Besitzer*innen. Wenn es später verkauft wird, wüsste kaum jemand was bei Rohloff da als "xter"-Besitzer eingetragen werden soll.
Wer sein Fahrrad über den Arbeitgeber least wird auch nur Besitzer*in und erst dann Eigentümer*in, wenn das Rad nachher gegen einen Restkaufpreis übernommen wird.

Bei Haus- und Wohnungseigentum dürften die Begrifflichkeiten schwierig sein, weil in den meisten Fällen eine Bank oder sogar mehrere im Spiel sind.

Beim Fahrrad ist es ja einfach: Jede Person, die auf dem Sattel "sitzt" wird sprachlich und juristisch zur*m Besitzer*in. Diejenige Person, die im Kaufvertrag steht bzw. die Rechnung gezahlt hat, ist Eigentümer*in.
Grüße Gereon
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#1546748 - gestern um 11:40 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: noireg-b]
Thomas S
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.496
In Antwort auf: noireg-b
Beim Fahrrad ist es ja einfach: Jede Person, die auf dem Sattel "sitzt" wird sprachlich und juristisch zur*m Besitzer*in. Diejenige Person, die im Kaufvertrag steht bzw. die Rechnung gezahlt hat, ist Eigentümer*in.

Naja, wenn schon klugs.... dann aber richtig. Du vergisst hier die Abstraktion zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Nur mit Kaufvertrag wirst Du nicht zum Eigentümer. siehre hier

Bei beweglichen Sachen gehört zum Eigentumsübergang die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache. zwinker
Gruß
Thomas
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#1546760 - gestern um 17:31 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: hansano]
akro
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 164
Vielen Dank für Eure Hilfe ich werde gleich mal nachschauen.

Rainer
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#1546761 - gestern um 17:46 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: noireg-b]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.861
Ich fahre ja so elitären Zeugs nicht, Gereon.
Verspricht Rohloff denn zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung darüber hinaus gehende Garantieleistungen? 😁
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1546763 - gestern um 19:01 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: StephanBehrendt]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.736
Ich habe als Erstbesitzer noch keinen Schaden an der Naben bezahlt, auch nicht für die allererste in meinem Bestand. In meinem Bestand sind 5 Verbaute Naben. Die kostenfreie Hilfe ist allerdings Kulanz. Wie das als Zweitbesitzer läuft kann ich nicht sagen.

Schäden waren Flanschrisse, Ein Schaden am Antreiber, und durch zu hohe Spannkräfte dejustierte Naben.

Viele Grüße
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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#1546766 - gestern um 19:33 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: Deul]
toolerich
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17
In Antwort auf: Deul
Ich habe als Erstbesitzer noch keinen Schaden an der Naben bezahlt, auch nicht für die allererste in meinem Bestand. In meinem Bestand sind 5 Verbaute Naben. Die kostenfreie Hilfe ist allerdings Kulanz. Wie das als Zweitbesitzer läuft kann ich nicht sagen.

Schäden waren Flanschrisse, Ein Schaden am Antreiber, und durch zu hohe Spannkräfte dejustierte Naben.

Viele Grüße
Du hattest echt schon „3“ Defekte an Rohloff Naben? Krass…
Grüße toolerich!
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Off-topic #1546767 - gestern um 19:53 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: toolerich]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.736
Seit 2000 waren es schon ein paar mehr.
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Off-topic #1546770 - gestern um 20:51 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: Deul]
Falk
Mitglied
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Beiträge: 33.825
Dann hatte ich offenbar richtig Glück, keine Flanschrisse und nur einmal bei mittleren Lasten Überspringen in den Stufen 4, 6, 7, 11, 13 und 14. Das nach dem Umstellen auf einen Scheibenbremsdeckel. Die vier Getriebe im Bestand laufen ohne Macken (und die drei ausgeflaggten sind inzwischen verschmerzt).
Falk, SchwLAbt
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Off-topic #1546772 - gestern um 21:07 Re: Speedhub Zweit- & Erstbesitzer Unterschied [Re: Deul]
hansano
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.424
In Antwort auf: Deul
Seit 2000 waren es schon ein paar mehr.

Wieso ein Falschfahrer - dutzende.
Gruß Michael
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